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Recht

Wenn Kinder verschwinden

Fehlende Suchsysteme in Deutschland: Studierendenprojekt beleuchtet Vor- und Nachteile von AMBER Alerts
Ein Mann mit Warnjacke hält eine Vermisstenmeldung in der Hand

Wird in den USA ein Kind gesucht und es besteht der Verdacht einer Straftat, bindet die Polizei die Bevölkerung in die Suche mit ein – über das öffentliche Warnsystem AMBER Alert. Deutschland verfügt über kein vergleichbares System. Ein Studierendenprojekt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät untersucht das Pro und Contra – und das »Ja, aber« dazwischen.

Von Svenja Becker

In einer Polizeidienststelle in Köln klingelt das Telefon. Eine Beamtin nimmt den Hörer ab – am anderen Ende der Leitung ist ein Vater. Sein Kind sei nach der Schule nicht wie gewohnt nach Hause gekommen und er befürchte, es könne entführt worden sein. Die Polizistin sammelt umgehend alle relevanten Informationen: Wann wurde das Kind zuletzt gesehen? Mit wem hat es die Schule verlassen? Könnte es sich bei Freund*innen oder Verwandten aufhalten? Schnell stellt sich heraus: Das Kind ist nicht in seinem gewohnten Umfeld auffindbar, der Aufenthaltsort bleibt unklar.

Die Polizei stuft den Fall als Vermisstenlage ein. Angesichts der Umstände kann eine Entführung nicht ausgeschlossen werden. Die Dienststelle leitet umgehend Suchmaßnahmen ein und der Fall wird an das Landeskriminalamt weitergeleitet, welches fortan die operative Koordination übernimmt. Besteht der Verdacht, das Kind könne über eine Landesgrenze gebracht worden sein, wird Interpol mit einbezogen.

Die Vermisstensuche effektiver machen

Dieser hypothetische Fall könnte sich so oder so ähnlich überall in Deutschland ereignen. In den USA käme zusätzlich zur Fahndung ein öffentliches Warnsystem zum Einsatz. Der AMBER Alert (offiziell: America’s Missing: Broadcast Emergency Response) informiert die regionale Bevölkerung unmittelbar, wenn ein Kind vermisst wird und der Verdacht einer Entführung besteht. Über Kanäle wie soziale Medien, Radio, Fernsehen, Infoscreens und Smartphone-Benachrichtigungen verbreitet die Polizei die Meldung und fordert die Bevölkerung dazu auf, wachsam zu sein und mögliche Hinweise zu melden.

Einige europäische Länder wie Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien verfügen bereits über eigene öffentliche Warnsysteme für vermisste Kinder. In Deutschland gibt es ein solches System bislang nicht. Das will AMBER Alert Europe ändern. Die Nichtregierungsorganisation setzt sich für die systematische Einführung öffentlicher Warnsysteme in jedem europäischen Land ein, denn sie ist überzeugt, dass dadurch eine höhere Anzahl vermisster Kinder schnell gefunden und gerettet werden könnte.

Doch nicht jede Person teilt diesen Eifer. Die Justizbehörde der USA unterstreicht zwar den Erfolg des Systems mit einer großen Zahl an Kindern, die vermeintlich durch öffentliche Vermisstenmeldungen gerettet worden seien. Einige Studien aus den USA hingegen sprechen dem System auch dort seine Wirksamkeit ab: Nur wenige erfolgreiche Fälle könnten zweifelsfrei auf AMBER Alert zurückgeführt werden. Auf Anfrage von AMBER Alert Europe hat der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik von Professorin Dr. Anja Schiemann ein Forschungsprojekt zur Vermisstensuche gestartet, um wissenschaftlich neutral zu untersuchen, wie die Vermisstensuche in Deutschland effektiver gestaltet werden könnte und ob solch ein System in Deutschland sinnvoll und rechtlich umsetzbar wäre.

Im Rahmen dieser Forschung findet das Studierendenprojekt AMBER Alert Germany statt: Vier Jura-Studentinnen befassen sich gemeinsam mit Projektleiter Tim Stephan, einem Mitarbeiter des Lehrstuhls, intensiv und interdisziplinär mit Fragen der Vermisstensuche: Welche Ursachen führen dazu, dass Kinder verschwinden? Wie arbeiten nationale und internationale Behörden (zusammen), um vermisste Personen aufzuspüren? Das Team untersucht auch die Rolle ziviler Organisationen und der sozialen Medien, da eine Zusammenarbeit staatlicher Behörden mit ihnen den Grenzbereich des Datenschutzes berührt – vor allem, wenn es um Kinder geht.

Die Studentinnen nehmen allesamt freiwillig am Projekt teil, eine Anrechnung der Studienleistung gibt es nicht. »Aber ich werde die Erkenntnisse für meine Berufspraxis und auch für mich als Mensch mitnehmen «, sagt Duygu Aydogan, die vor dem ersten Staatsexamen steht und sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.

Eine Meldung bleibt im Leben der Vermissten

»In Deutschland wird das Thema der Vermisstensuche in der rechtswissenschaftlichen Forschung selten beleuchtet«, sagt Stephan. Speziell zur Wirksamkeit öffentlicher Warnsysteme gäbe es in Deutschland bisher noch keine Forschung. Was fehle, sei eine solide, zentral erfasste Datenlage zu vermissten Kindern, die öffentlich einsehbar ist. Darüber hinaus müssten Kriterien dafür festgelegt werden, wann die Polizei ein solches System anwenden dürfe und wann nicht. Dafür benötige sie konkrete gesetzliche Grundlagen. In den USA beispielsweise werde ein AMBER Alert nur ausgesendet, wenn der Verdacht einer Straftat vorliege, so Stephan.

Ein weiteres Problem bestehe darin, dass die langfristigen Auswirkungen der öffentlichen Vermisstensuche noch gar nicht absehbar sind. Informationen, die einmal an die Öffentlichkeit gegeben werden, bleiben. Egal, ob der Vermisstenfall eine Entführung oder eine Falschmeldung gewesen sei – er könne auch in Zukunft immer mit der Person in Verbindung gebracht werden und negative Auswirkungen auf deren Leben haben, so Aydogan.

Und dann wäre da noch die Bevölkerung. Wie diese hierzulande mit einer Vermisstenmeldung über ein System wie AMBER Alert umgehen würde, lässt sich noch nicht sagen. Die Vorstellung der Befürworter*innen ist, dass Menschen sensibilisiert werden und der Polizei bei der Suche des Kindes behilflich sind. Andererseits könnten die öffentlichen Meldungen Eltern und Kindern Angst machen. »Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung Vermisstenmeldungen nicht mehr ernst nimmt, wenn sie häufig mit ihnen konfrontiert wird«, so Aydogan.

Zur Klärung der Frage, ob ein AMBER Alert-System in Deutschland nötig und sinnvoll wäre, betrachten Tim Stephan, Duygu Aydogan und die drei anderen Projektteilnehmerinnen also nicht nur rechtswissenschaftliche Aspekte. Auch medienwissenschaftliche, soziologische und kriminologische Aspekte sind entscheidend, um die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Die Zukunft der Vermisstensuche mitgestalten

»Auch wenn es noch Fragezeichen gibt, sind eine stärkere transnationale Zusammenarbeit und neue Auffindungsmethoden meiner Ansicht nach notwendig«, so Stephan. »Ein System wie AMBER Alert könnte dabei ein geeignetes Tool sein, wenn die verfassungsrechtlichen Punkte geklärt sind.« Die Ausarbeitungen, die die Projektteilnehmerinnen anfertigen, können daher nicht nur in Form von möglichen Publikationen für ihren persönlichen beruflichen und akademischen Weg nützlich sein, sie sind auch für politische Entscheidungsträger*innen, Behörden und zivile Organisationen wie AMBER Alert Europe wertvoll.

AMBER Alert – Die Bezeichnung geht auf die Geschichte der damals neunjährigen Amber Hagerman zurück, die am 13. Januar 1996 im US-Bundesstaat Texas entführt und einige Tage später tot aufgefunden wurde. Heute betreibt das amerikanische Justizministerium das landesweite System, das von lokalen Polizeibehörden ausgelöst wird. AMBER Alert kooperiert unter anderem mit Radio- und Fernsehstationen sowie mit Betreibern großer Social Media-Plattformen wie Meta oder Suchmaschinen wie Google.

Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik von Professorin Dr. Anja Schiemann wird auch in Zukunft im Forschungsfeld der Vermisstensuche tätig sein. Zudem sitzt die Lehrstuhlinhaberin, neben drei weiteren Professor*innen, im wissenschaftlichen Beirat von AMBER Alert Europe. Die Funktion des Beirats ist, den Einsatz von AMBER Alert Europe für die europaweite Verbesserung der Prävention und der Ermittlungen von vermissten Personen durch Ergebnisse aus der Forschung zu stützen.

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