Jump to main content

| Universität

Recht

Kölner Verkehrsregeln für den Weltraum

Der Weltraum wird kommerzialisiert und militarisiert. Das macht Regeln für eine gemeinsame Nutzung des Alls wichtiger denn je.

Das Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht feiert sein hundertjähriges Jubiläum in einer bewegten Zeit: Der Weltraum wird kommerzialisiert und militarisiert. Das macht Regeln für eine gemeinsame Nutzung des Alls wichtiger denn je. 

Von Robert Hahn 

Chen Dong, Chen Zhongrui und Wang Jie haben noch einmal Glück gehabt: Die drei chinesischen Taikonauten konnten mit ihrer Raumkapsel Shenzou Anfang November 2020 in der chinesischen Wüste landen. Vorausgegangen war ein tagelanges Bangen um die Raumfahrer, denn kurz vor dem Andocken an die Raumstation stellte die Besatzung der Kapsel Schäden an der Außenhülle fest: haarfeine Risse hatten sich in den Fenstern gebildet. Der Grund war wahrscheinlich eine Kollision des Raumfahrzeugs mit Weltraumschrott. Eine Landung mit der Kapsel war unmöglich geworden, die Taikonauten mussten auf die zweite angedockte Kapsel umsteigen. 

Die Europäische Weltraumagentur ESA schätzt, dass sich ungefähr 700.000 Objekte, die größer als einen Zentimeter sind, und 170 Millionen Objekte, die größer als einen Millimeter sind, in der Erdumlaufbahn befinden. Etwa 29.000 Objekte, die größer als zehn Zentimeter sind, sollen sich laut Weltraumagentur im Orbit mit zum Teil mehrfacher Schallgeschwindigkeit um die Erde drehen. Die Gesamtmasse aller Objekte in Erdumlaufbahnen liegt bei weit über 6.300 Tonnen. 

Weltraumschrott ist ein zentrales Problem 

Für Professor Dr. Stephan Hobe vom Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht ist der Vorfall mit der chinesischen Raumkapsel alles andere als überraschend. Schon seit Jahren verfolgt der Institutsleiter unter anderem das Thema Weltraumschrott und seine Relevanz für das Völkerrecht.

»Die wertvollsten und wichtigsten Erdumlaufbahnen werden komplett mit Weltraumschrott verstopft«, so Hobe. »Man wird das Zeug auch nicht wegbekommen, wenn sich keiner der Verursacher darum kümmert. Jetzt müssen wir schauen, dass das Problem ›space debris‹ zumindest nicht größer wird.« Doch die raumfahrenden Nationen sind auf einem schlechten Weg, so der Völkerrechtler: »Die ESA sagt, dass wir vielleicht noch zwanzig Jahre so weitermachen können, dann ist es vorbei. « Dann könnte man gar keine Satelliten mehr in den Orbit schießen, die nicht sofort von irgendwelchen Objekten zerschossen würden. 

Eine internationale Stimme aus Köln 

Weltraumschrott ist nur eines der vielen Problemfelder, die sich für das Völkerrecht im All eröffnen. Seit Elon Musk das Rennen zur zivilen Nutzung des Weltraums begonnen hat, folgen immer weitere Unternehmen mit ihren Plänen, den Orbit der Erde, den Mond oder sogar Asteroiden kommerziell zu nutzen oder auszubeuten. Daneben wird der erdnahe Raum auch immer intensiver von den Großmächten als militärische Basis benutzt, etwa zur Stationierung von Satelliten zu Beobachtungszwecken. 

Sich neuen Problemfeldern zu stellen hat Tradition in Köln. Das Institut blickt auf eine hundertjährige Geschichte zurück, die im Mai dieses Jahres gefeiert wurde. Vor einem Jahrhundert als Institut für Luftrecht in Königsberg gegründet, erweiterte es in den Anfängen der Raumfahrt in den 1950er Jahren seine Forschungsbereiche auch auf das Weltraumrecht. Im Jahr 2015 wurde das neue Gebiet des Cyberrechts in seine Forschungsagenda aufgenommen, um sich auch den Herausforderungen dieser neuen Technologie zu stellen.

Regeln für den Verkehr im Weltraum

Das Institut hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem international bedeutenden Zentrum der Forschung und Lehre in den Bereichen Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht entwickelt. Es ist das einzige seiner Art in Deutschland und gehört zu den wenigen Einrichtungen weltweit, die etwa mit entsprechenden Instituten der Universitäten in Leiden (Niederlande) und Montreal (Kanada) vergleichbar sind. Stephan Hobe leitet das Institut seit 2001. »Wir forschen im Luft- und Weltraumrecht mit an der Weltspitze«, so der Jurist.

Doch die Arbeit des Instituts beschränkt sich nicht auf die Forschung. Hobe und sein Team wollen auch praktische Lösungen für Probleme in die Debatte einbringen. Das Symposium zum Kölner Jubiläum schloss daher mit der Vorstellung des »Cologne Manual on Space Traffic Management« ab. Die internationale Studie ist das Ergebnis eines Kooperationsprojekts mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und entwirft ein Konzept zur Regulierung des Weltraumverkehrs. Stephan Hobe erklärt: »Es ist zu erwarten, dass wir in zwanzig oder dreißig Jahren jede Menge zivilen Verkehr im All haben werden. Auch Transporte von Menschen und Fracht von einem Planeten des Sonnensystems zum anderen sind keine Fiktion mehr.« Dabei stelle sich die Frage nach der Haftung bei Kollisionen im Weltraum: Derzeit existiere kein rechtlicher Rahmen, der das Verschulden der Parteien regele. »Es gibt ja kein rechts vor links im Weltraum. Unsere Philosophie ist deshalb, besser jetzt als morgen feste Regeln für den Verkehr zu haben.«

Eine internationale Ordnungsbehörde

Doch diese Regeln mit der Zustimmung aller beteiligten Nationen einzuführen, erweist sich als schwierig, so Hobe: »Im Luftrecht hat man sich geeinigt. Im Weltraum ist es sehr viel schwieriger, weil man weltweit gleiche Regeln braucht. Im niedrigen, mittleren und geostationären Orbit gibt es keine Regeln, wann wer und wo jemand einen Satelliten hinaufschießen darf. Wir haben in zweijähriger Forschungsarbeit versucht, solche Regeln aufzustellen.« Der Luftraum gehört zu den jeweiligen Staaten und wird auch von diesen überwacht. Der Weltraum aber gehört niemandem, kein Staat ist zuständig. Um solche Regeln tatsächlich umzusetzen, braucht es Hobe zufolge eine zentrale Behörde, die alle Weltraumflüge überwacht. 

Im Rahmen des Symposions wurden deshalb auch Vorschläge besprochen, wie die Regeln implementiert werden könnten. Zentral dafür wäre eine internationale Aufsichtsbehörde. »Für den Luftverkehr gibt es zum Beispiel die nationale Flugaufsicht. Gleiches gibt es für die Raketenstarts der Weltraumnationen nicht, denn einerseits gab es weltweit nur etwa zwanzig Starts pro Jahr und wer die Zuständigkeit einer Aufsicht innehaben soll, ist andererseits nicht so einfach zu lösen. Denn anders als der Luftraum ist der Weltraum Staatengemeinschaftsraum.« Mit der Kommerzialisierung des Alls werde es nun deutlich mehr als zwanzig bis dreißig Starts pro Jahr geben. Zudem erscheinen ganz neue Probleme am Horizont: »Satellitenschwärme sollen Internetzugang schaffen. Was ist, wenn die zusammenstoßen? Dann gibt es wieder neuen Weltraumschrott – das ist aktuell das größte Problem«, so Stephan Hobe.

Regeln durch die Hintertür?

Der Umweltschutz fällt den Staaten im Weltraum genau so schwer wie auf der Erde. Wie auch bei der irdischen Umweltbedrohung ist das Problembewusstsein gering – vor allem, weil Kosten entstehen. Bis jetzt zeigen weder die USA noch Russland oder China Initiative, das Problem anzugehen. »Wir versuchen mit diesen Regeln einen Anstoß zu geben, damit die Staaten – letztlich in ihrem eigenen Interesse – handeln«, erklärt Stephan Hobe. Die ursprüngliche Idee war, Weltraumtrümmerbeseitigung durch internationale Verträge zu regulieren. Eine realistische Möglichkeit wäre es, Regelungen durch Richtlinien, sogenannten Guidelines, zu erstellen. Diese wären zwar unverbindlich. Fänden sich allerdings genügend Staaten, die sie befolgen, würden sie zu einer Art »Gewohnheitsrecht« im Weltraum. So oder so muss etwas geschehen, das steht für Hobe außer Frage. Die heutige Regellosigkeit macht die Nutzung des Weltalls für alle zur Gefahr.   

Abonnieren

Die Printausgabe des Unimagazins kann unter uni-magazin(at)uni-koeln(dot)de abonniert werden.

Download & Archiv