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Prof.'in Dr. Johanna Hey & Prof. Dr. Joachim Hennrichs: Forschung wirkt im Steuer- und Wirtschaftsrecht

Johanna Hey ist Professorin für Steuerrecht und Direktorin des Instituts für Steuerrecht; Joachim Hennrichs ist Professor für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) an der Universität zu Köln. Als Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen bringen sie rechtswissenschaftliche Expertise direkt in zentrale finanz- und steuerpolitische Entscheidungsprozesse ein.


1. Welchen Stellenwert hat Transfer in Ihrer bisherigen Karriere gespielt?

Hey: Von Beginn meiner wissenschaftlichen Laufbahn an bin ich durch meine Dissertation und Habilitation an der Universität zu Köln bei Joachim Lang mit einer zentralen juristischen Transferaufgabe in Berührung gekommen, der Politikberatung. Mein Lehrer Joachim Lang war auf diesem Gebiet führend.

Hennrichs: Für alle Rechtsgebiete ist der Transfer der Universität in die Zivilgesellschaft und die Politik hinein wichtig und fruchtbringend. Für das von mir vertretene Wirtschaftsrecht gilt das besonders. Für mich ist Transfer im Sinne des Austauschs von Wissenschaft und Praxis deshalb ein wesentlicher Bestandteil meiner wissenschaftlichen Tätigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung.


2. Von welcher Ihrer Transferaktivitäten möchten Sie berichten und was hat es damit auf sich?

Unsere Mitarbeit im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen steht exemplarisch für wissenschaftlichen Transfer auf höchster politischer Ebene. Der Beirat besteht aus 25 Mitgliedern und berät den Minister in enger Abstimmung mit dem Haus, aber inhaltlich unabhängig zu Fragen der Finanz- und Haushaltspolitik. 

Ein aktuelles Beispiel ist die Reform der Staatschuldenregeln. Das Gremium ist überwiegend mit Ökonomen besetzt. Unsere Aufgabe als Juristen besteht unter anderem darin zu prüfen, ob und wie die ökonomisch erarbeiteten Vorschläge im bestehenden Rechtsrahmen umsetzbar sind. Bei Steuerrechtsthemen und Stellungnahmen zu rechtspolitischen Vorhaben sind die Juristen im Beirat bisweilen sogar federführend. Transfer ist häufig mit einem intensiven Austausch mit anderen Disziplinen verbunden, der für unsere eigene Forschungstätigkeit ungemein befruchtend ist.


3. Wie sind Sie zu dieser Tätigkeit gekommen?

Hey: Das Nachdenken über „richtiges“ Steuerrecht ist eine Konstante in meiner wissenschaftlichen Arbeit. Als Öffentlich-Rechtlerin habe ich ein ganz besonderes Interesse an den tatsächlichen Wirkungen steuerrechtlicher Normen. Ob eine Norm verfassungskonform ist, hängt nicht allein vom Buchstaben des Gesetzes ab, sondern auch davon, wie Normen vollzogen werden und wie sie wirken. Da ich selbst als Juristin nicht empirisch arbeite, ist der Austausch mit den empirisch arbeitenden Ökonomen im Wissenschaftlichen Beirat für mich von großem Wert und fließt unmittelbar in die juristische Beurteilung neuer Gesetzesinitiativen und eigener Gesetzgebungsvorschläge ein.

Hennrichs: Die Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat erfolgt auf geheime Wahl des Beirats hin durch den Bundesminister der Finanzen. Der Beirat erneuert sich unabhängig von politischen Einflussnahmen ausschließlich ausgerichtet an wissenschaftlicher Exzellenz. Ich denke, mir ist zugutegekommen, dass meine Forschungsschwerpunkte auf der Grenze von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften liegen. Außerdem kann ich langjährige Erfahrung aus anderen Funktionen der Rechts- und Politikberatung einbringen. Die interdisziplinäre Herangehensweise des Beirats entspricht meiner Überzeugung, dass komplexe gesellschaftliche Probleme nur durch die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen gelöst werden können.


4. Welchen konkreten gesellschaftlichen Impact konnten Sie durch diese Aktivität bisher erreichen?

Durch unsere Stellungnahmen und Gutachten können wissenschaftliche Erkenntnisse direkt in die rechtspolitische Diskussion, bestenfalls sogar in die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis einfließen. In der jüngeren Zeit haben wir uns im Beirat beispielsweise kritisch mit Vorschlägen für eine neue Rechtsform "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" auseinandergesetzt und hierbei aus interdisziplinärer Perspektive Nachbesserungen an den vorgelegten Entwürfen angemahnt. Sie werden aktuell in Berlin diskutiert. Konkrete Reformvorschläge haben wir außerdem zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht erarbeitet. Auch unsere jüngste Stellungnahme zum sehr kontroversen Thema der Reform der Schuldenbremse wird die finanzpolitische Diskussion der nächsten Monate mitprägen. 


Kontakt

Prof.'in Dr. Johanna Hey
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Steuerrecht

Telefon: 0221/470 2271
E-Mail: johanna.hey(at)uni-koeln(dot)de
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Prof. Dr. Joachim Hennrichs 
Rechtswissenschaftliche Fakultät, 

Telefon: 0221/470 2700
E-Mail: joachim.hennrichs(at)uni-koeln(dot)de
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