Jump to main content

Prof.'in Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.: Forschung wirkt für das europäische Rechtssystem

Angelika Nußberger ist Professorin für Verfassungs- und Völkerrecht an der Universität zu Köln und Direktorin der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz. Als ehemalige Richterin und Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringt sie wissenschaftliche Expertise direkt in internationale Rechtsprechung, Politikberatung und Friedenssicherung ein.


1. Wer sind Sie und welchen Stellenwert hat Transfer in Ihrer bisherigen Karriere gespielt?
 
Ich habe sowohl Rechtswissenschaften als auch Slavistik studiert und bin auf Osteuropa spezialisiert. Während meiner Zeit als Richterin konnte ich meine Kenntnisse fremder Rechtssysteme und auch meine völkerrechtlichen Kenntnisse unmittelbar bei der Entscheidung von Fällen und damit in der Praxis einsetzen. Vor und nach meiner Tätigkeit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war ich neben meiner akademischen Tätigkeit in vielfältiger Weise für die Praxis tätig, so etwa als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes und als internationale Richterin und Vizepräsidentin des mit dem Dayton-Vertrag geschaffenen Verfassungsgerichts von Bosnien-Herzegowina. Als Mitglied der Kommission für Demokratie durch Recht (Venedigkommission) berate ich Regierungen bei verfassungsrechtlichen Fragen. Zudem erstelle ich Gutachten für internationale Organisationen wie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), so etwa 2022 nach dem Ausbruch des russisch-ukrainischen Krieges zur Zivilgesellschaft in Russland. Transfer hatte daher in meiner bisherigen Karriere immer einen großen Stellenwert, was allerdings bei einer Rechtswissenschaftlerin nicht ungewöhnlich ist.


2. Von welcher Ihrer Transferaktivitäten möchten Sie berichten und was hat es damit auf sich?

Eine große Herausforderung ist es, als Richterin auf europäischer Ebene tätig zu sein. Ich muss das Wissen, das ich an der Universität gelernt und gelehrt habe, in einem völlig neuen Kontext einsetzen. Die Beratungen am Gericht sind besonders intensiv, wenn es darum geht, in der Diskussion über die Auslegung eines internationalen Vertrags zu überzeugenden Ergebnissen in Einzelfällen zu kommen. Ohne theoretisches Wissen wäre das nicht möglich, aber das theoretische Wissen allein reicht nicht aus. Es gilt, sich in eine andere Welt, die Welt der europäischen Justiz, einzufinden und zu verstehen, wie sie funktioniert

Besonders spannend ist meine Arbeit für die Venedigkommission, wenn wir mit verschiedenen „stakeholders“, Regierungen, parlamentarischen Mehrheiten, parlamentarischen Minderheiten, Interessenverbänden und NGOs, über neue Gesetzgebungs- und Verfassungsänderungsvorhaben diskutieren und dann Empfehlungen zu gemeinsamen europäischen Standards und „best practice“ machen. Seit ich wieder an der Universität zu Köln bin, versuche ich, den Studierenden auch etwas von meinen praktischen Erfahrungen zu vermitteln.


3. Wie sind Sie auf Ihr Thema gekommen?
 
Bei meinem Studium schien mir der größte Nachteil an der Rechtswissenschaft zu sein, dass Recht grundsätzlich nur in einem Staat gilt. Anders als in der Physik oder in der Mathematik sind Landesgrenzen auch Grenzen des Wissens. Daher habe ich meinen Schwerpunkt schon im Studium auf Völkerrecht und Rechtsvergleichung gelegt und war so dafür prädestiniert, in internationalen Gremien zu arbeiten.

 
4. Welchen konkreten gesellschaftlichen Impact konnten Sie durch diese Aktivität bisher erreichen?
 
Vor allem meine Mitwirkung an der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs hat einen sehr konkreten gesellschaftlichen Impact. Als langjährige Vizepräsidentin war ich an sehr vielen großen und kontroversen Verfahren beteiligt, von Sterbehilfe bis zu Whistleblowern, vom Terrorismus bis zum Asylrecht. Dabei wurden im Kollektiv vielfach neue Akzente gesetzt. Impact hat auch meine Arbeit für die Venedigkommission. Ein Beispiel ist unsere Checkliste für Rechtsstaatlichkeit, die europaweit, teilweise sogar weltweit, als Orientierungspunkt gilt. Mit meiner Arbeit für das Verfassungsgericht in Bosnien-Herzegowina versuche ich zur Friedenssicherung in einem zerrissenen Land beizutragen. Das Verfassungsgericht ist eine der wenigen gesamtstaatlichen Institutionen, die dort funktionieren. Hieran mitzuwirken, halte ich für eine echte Mission.


Kontakt

Prof.'in Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung
Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz


Zur Profilseite