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Kosten & Finanzierung

Ein zentraler Aspekt bei der Planung eines Studiums – gerade auch für internationale Studierende – ist die Finanzierung. Um ihr Studium erfolgreich zu bestreiten, sind viele Studierende angewiesen auf

•    einen Nebenjob
•    ein Stipendium
•    ein Darlehen.

Hier finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise zur erfolgreichen Finanzierung Ihres Studiums.

 

Kosten an der UzK

Gibt es an der Universität zu Köln Studiengebühren und was ist der Semesterbeitrag?

Jedes Semester müssen alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität zu Köln den Semesterbeitrag bezahlen.
Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu errechnet und besteht aus dem Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KSTW) und dem Beitrag für die Studierendenvertretung AStA. Außerdem werden mit seiner Hilfe der Hochschulsport und das Semesterticket finanziert (freie Fahrt im ÖPNV mit dem 'Deutschlandsemesterticket').

Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags ändert sich jedes Semester. Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren.

Lebenshaltungskosten in Köln

Lebenshaltungskosten in Köln

Die Ausgaben eines Studierenden belaufen sich in etwa auf circa 986,00 EUR pro Monat:
(ungefähre Schätzung, unter anderem auf Basis der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks, Stand: 2021):

Miete (einschließlich Nebenkosten)442,00
Ernährung200,00
Kleidung47,00
Lernmittel20,00
Semesterbeitrag *53,00
Krankenversicherung, Arztkosten120,00
Kommunikation (Tel., Internet)33,00
Freizeit/ Kultur/ Sport71,00

* Als Semesterbeitrag sind pro Semester/6 Monate 335,65 EUR zu zahlen (Stand WiSe 2025/26). Es enthält ein deutschlandweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Aufenthaltserlaubnis und Finanzierungsnachweis

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland beantragen, müssen Sie der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 992 EUR im Monat, d.h. 11.904 EUR im Jahr

Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:

WICHTIG: Nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!

Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.904 EUR müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).

Bitte besuchen Sie für weitere Informationen unsere Webseite Einreise & Aufenthalt.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Nebenjob

EU/EWR-Studierende:
Für EU/EWR-Studierende gelten arbeitsrechtlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Studierende - während der Vorlesungszeit dürfen sie bis zu 20 Stunden/Woche und während der Semesterferien bis zu 40 Stunden/Woche arbeiten, ohne dass sie sozialversicherungspflichtig werden, d.h. sie müssen nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Wenn Studierende mehr arbeiten, d.h. der Nebenjob mehr Zeit einnimmt als das Studium und sie mehr als 538 EUR verdienen, werden auch Studierende sozialversicherungspflichtig.

Wichtig: Wenn EU/EWR-Studierende einen studentischen Nebenjob annehmen, müssen sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern! Bitte erkundigen Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

 
Nicht-EU/EWR-Studierende:
Für internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten beim "Jobben" gesetzliche Beschränkungen. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes in Köln ist somit auf diesem Wege nicht möglich, allenfalls kann etwas dazu verdient werden. Die erlaubte Beschäftigungszeit sind 140 ganze Tage (4-8h/Tag) oder 280 halbe Tage (1-4h/Tag) pro Jahr. Diese Regelung gilt auch für bezahlte sowie unbezahlte Praktika! Studentische Hilfstätigkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen, d.h. eine studentische Hilfskraft darf mehr Stunden arbeiten. 

Für viele Studierende gehört es zum Alltag, neben dem Studium zu arbeiten. Das Studium sollte dennoch an erster Stelle stehen - dafür sorgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht für Studierende. Für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt: bitte informieren Sie die Ausländerbehörde über Ihre Nebentätigkeiten und stellen Sie sicher, dass Sie die Zeiträume, in denen Sie arbeiten, dokumentiert haben. Sollten Sie einer Tätigkeit nachgehen wollen, die die 140/280-Tage-Regelung überschreitet (z.B. Vollzeitpraktika über mind. 6 Monate), müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen. Bitte kommen Sie im Vorfeld in unsere Beratung.
 

Nützliche Links:
Jobben für internationale Studierende - Deutsches Studierendenwerk

Stipendiat:innen:
Wenn Sie auf Grundlage einer Stipendienzusage ein Visum zu Studienzwecken erhalten haben, dürfen Sie nicht jobben. Dies wird mit Ihrer Aufenthaltsbewilligung in Ihrem Pass eingetragen. Stipendiat:innen, die ohne Visum eingereist sind, müssen vor Aufnahme einer Nebentätigkeit eine Erlaubnis des Stipendiengebers einholen.

Doktorand:innen:
Für Doktorand:innen gelten in Einzelfällen andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Bitte kontaktierenSie uns bei Fragen.

Stipendien

Es gibt verschiedene Stiftungen und Organisationen, bei denen Sie sich als internationale Studierende um ein Stipendium bewerben können. Stipendiendatenbanken wie die Stipendiendatenbank des DAAD bieten Ihnen eine umfangreiche Übersicht über unterschiedliche Stipendienprogramme unter Berücksichtigung Ihres Herkunftslandes und Ihrer Fachrichtung.

Die Vergabekriterien sind sehr unterschiedlich - ausschlaggebend ist neben der fachlichen Qualifikation bei manchen Stipendien auch die soziale Lage der Bewerber:innen. 

Bitte beachten Sie:
•    Studienanfänger:innen haben tendenziell weniger Aussicht auf ein Stipendium als Studierende im fortgeschrittenen Studium. Stipendien werden vorrangig an fortgeschrittene Studierende, v.a. Master und Promotion, vergeben.
•    eine Förderung des kompletten Studiums ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Sollten Sie sich bereits in Ihrem Heimatland nach Stipendienmöglichkeiten erkundigen, erhalten Sie Informationen bei:
•    der Außenstelle des DAAD 
•    der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft / Konsulat)

Stipendienprogramm der Universität zu Köln

Die Universität zu Köln bietet ein Stipendienprogramm für deutsche und internationale Studierende an. Das Programm besteht aus den folgenden Stipendien:

•    Deutschland-Stipendium des Bundes
•    Sozialstipendium 
•    Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Alle drei Stipendien belaufen sich auf 300 €/Monat und werden nach Leistung vergeben. Beim Sozialstipendium sowie beim Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung spielen zudem soziale Kriterien eine Rolle.

Studienkredit

Als Alternative zum Stipendium gibt es auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kredits Geld für den Lebensunterhalt während des Studiums zu leihen. Bitte lassen Sie sich vor Aufnahme eines Studienkredits unbedingt beraten!

Das Kölner Studierendenwerk hat eine Übersicht gängiger Studienkredite auf seinen Webseiten veröffentlicht.

Darlehen in Notlagen

Wenn Sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, bietet die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerk (KSTW) begrenzt Möglichkeiten kurzfristiger Darlehen und Hilfsfonds an. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens müssen in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Auch der AStA der Universität zu Köln bietet ein Überbrückungsdarlehen in besonderen finanziellen Notlagen an. 

Zudem bietet der Dual Career & Family Support (CFS) der Universität zu Köln Notfallfonds für internationale Studierende (aus Nicht-EU-Staaten) mit Kind an.
 

BAföG

Bitte beachten Sie, dass internationale Studierende nur in ganz eingeschränktem Maße Anspruch auf BAföG (Abschnitt 2, § 8 Staatsangehörigkeit BAföG) haben.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten zum Thema „BAföG“ des Kölner Studierendenwerks (KSTW).
 

Anschrift

Universitätsstr. 22a
50923 Köln

Details

Dienstags, 10 - 12.30 Uhr
Anmeldung zur Sprechstunde (persönlich oder online)

 

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