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Die Wohnungssituation in Köln ist schwierig! Informieren Sie sich so früh wie möglich auf unseren Seiten und vernetzen Sie sich mit Kölner Studierenden. Idealerweise bewerben Sie sich bereits 1-2 Semester vor Beginn des Studiums auf einen Wohnheimplatz.
 

Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Bürger*innen

Ausnahme: Zulassungsrechtlich gleichgestellte Bewerber*innen bewerben sich im EU-Verfahren. Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung aus einem EU/EWR-Land. ODER: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und sind mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen verheiratet (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bzw. können Verwandtschaft in gerader Linie mit einer/m EU/EWR-Staatsangehörigen, die/der in Deutschland wohnhaft ist, nachweisen (Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004).

Zulassungsrechtlich gleichgestellte Bewerber*innen mit indirektem Hochschulzugang können sich nicht direkt an der Universität zu Köln bewerben, sondern müssen vorab ein reguläres Studienkolleg besuchen. 

Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind nur mit gültigem TestAS-Zertifikat möglich. Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.