Satzung
des AusländerInnenreferats

&Achtung: Im 2010 hat das Studienparlament eine neue Satzung beschlossen
Click hier, um die neue vollständige Satzung zu lesen

  1. Das Ausländerreferat ist die Interessenvertretung aller ausländischen Studierenden und der Studierenden mit Migrationsgeschichte an der Universität zu Köln.
  2. Es kümmert sich um die Belange und Interessen ausländische Studierender an der Universität zu Köln und versucht zur Integration und Gleichberechtigung dieser Studierenden beizutragen und sich gegen Diskriminierung in jeder Form einszusetzen.
  3. Das AusläderInnenreferat versteht sich als überparteilich und überkonfessionell und agiert im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

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§ 2 Zweusammensetzung und Organe

Das AusländerInnenreferat steht grundsätzlich allen ordentlich eingeschriebenen ErsthöerInnen offen...

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&Artikel II Die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist, neben der Generaldebatte um Belange des REferates, zuständig für Wahl und Abwahl des Rates,...

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&Artikel III Der Rat

Der Rat ist das Exekutivorgan des AusländerInnenreferates...

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&Artikel IV Das Referatstreffen

  1. Das Referatstreffen ist ein regelmässiges Treffen,...
  2. Die Beschlüsse des Referatstreffen sind in Einklang...

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§ 24 Satzungsänderung

Diese Satzung bedarf zu ihrer Annahme der Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des SP...

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§ 25 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln in Kraft.

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§ 126 Uebergangsbetimmungen

Das neue AusländerInnenreferat hat sich bis spaetestens 1. November 2010 eine Geschäftsordung zu geben.

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&.sect 10 Ladungsfrist

Die ladungsfrist beträgt sieben Werktage.

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§ 121 Protokoll

Die Sitzungsleitung erstellt ein Protokoll...

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§ 13 MZusammensetzung

Der Rat besthet aus hoechstens sechs Mitgliedern. Wird diese Zahl bei einer regulaeren Ratswahl nicht erreicht, ist jederzeit eine Nachwahl weiterer Mitglieder...

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§ 14 Wahl

Der Rat wird von den abstimmungsberechigten Mitgliedern der Vollversammlung in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt.

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&Ausscheiden...

Einzelne Mitglieder scheiden aus dem Rat aus durch:
1. Abwahl, 2. Ruecktritt, 3. Exmatrikulation und insbesonderen durch 4. Tod

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