Das AusländerInnenreferat steht grundsätzlich allen ordentlich eingeschriebenen ErsthöerInnen offen...
Die Vollversammlung ist, neben der Generaldebatte um Belange des REferates, zuständig für Wahl und Abwahl des Rates,...
Diese Satzung bedarf zu ihrer Annahme der Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des SP...
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln in Kraft.
Das neue AusländerInnenreferat hat sich bis spaetestens 1. November 2010 eine Geschäftsordung zu geben.
Der Rat besthet aus hoechstens sechs Mitgliedern. Wird diese Zahl bei einer regulaeren Ratswahl nicht erreicht, ist jederzeit eine Nachwahl weiterer Mitglieder...
Der Rat wird von den abstimmungsberechigten Mitgliedern der Vollversammlung in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt.
Einzelne Mitglieder scheiden aus dem Rat aus durch:
1. Abwahl, 2. Ruecktritt, 3. Exmatrikulation und insbesonderen durch 4. Tod