Information - Modul 6 - Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien

Förderung von Biomasseverbrennungsanlagen für feste Biomasse (Bundesrepublik Deutschland)

 

Gefördert werden

  • mit Zuschüssen
    • handbeschickte Zentralheizungsanlagen bis zu einer installierten Nennwärmeleistung von 50 kW mit DM 80,- je kW
      Beispiel: Stückholzfeuerungen
    • automatisch beschickte Biomasseverbrennungsanlagen zur Wärme- oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
      Beispiele: Holzhackschnitzelfeuerung, Pelletfeuerung
      • mit DM 120,- je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch mit DM 4.000,- je Einzelanlage und zusätzlich
      • mit DM 360,- je kW elektrischer Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • mit Darlehen zu günstigen Konditionen
    • automatisch beschickte Biomasseverbrennungsanlagen zur Wärme- oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW
      • mit DM 120,- je kW Nennwärmeleistung und zusätzlich
      • mit DM 360,- je kW elektrischer Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und Antragsvordrucke gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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