Gefördert werden
- mit Zuschüssen
- handbeschickte Zentralheizungsanlagen
bis zu einer installierten Nennwärmeleistung von 50
kW mit DM 80,- je kW
Beispiel: Stückholzfeuerungen
- automatisch beschickte
Biomasseverbrennungsanlagen zur Wärme- oder zur kombinierten
Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) mit einer
Nennwärmeleistung bis 100 kW
Beispiele: Holzhackschnitzelfeuerung, Pelletfeuerung
- mit DM 120,-
je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch mit DM
4.000,- je Einzelanlage und zusätzlich
- mit DM 360,-
je kW elektrischer Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
- mit Darlehen zu günstigen Konditionen
- automatisch beschickte Biomasseverbrennungsanlagen zur Wärme-
oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung)
mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW
- mit DM 120,- je kW Nennwärmeleistung und zusätzlich
- mit DM 360,- je kW elektrischer Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
|