Zur Entlastung des Textes ist es ratsam, die zur Beweisführung notwendigen
Zahlen in Tabellenform darzustellen. Jede Tabelle ist mit einer Überschrift
zu versehen, aus der ersichtlich ist, was sie enthält. Die nähere Erklärung
des Zahlenmaterials erfolgt im Tabellenkopf und in den Vorspalten. Tabellen
sind stets ganz einzurahmen. Am Kopf jeder Tabelle steht ausgeschrieben das
Wort „Tabelle“ mit der jeweiligen Nummer. Alle Tabellen werden
durchnummeriert und in einem Verzeichnis hinter dem Inhaltsverzeichnis
zusammengestellt.
Bei Diagrammen ist eine Erklärung der gewählten Signaturen und des
Darstellungsmaßstabs anzugeben.
Diagramme sind mit Rand zu versehen. Zeichenerklärungen werden innerhalb des
Randes angegeben. Alle graphischen Darstellungen sind wie die Tabellen zu
nummerieren. Das Verzeichnis ist dem Inhaltsverzeichnis der Arbeit
anzufügen.
Die Quellenangaben für graphische Darstellungen erfolgen nach den gleichen
Grundsätzen, die für Textstellen und Zahlen gelten. Alle Quellenangaben sind
unmittelbar unter der graphischen Darstellung in ausführlicher Zitierweise
anzubringen. Sind die Graphiken nicht selbst angefertigt, so ist der Name
der Zeichnerin/des Zeichners anzugeben. Dementsprechend heißt es: „Entworfen und
gezeichnet: Verfasser(in)“ oder „Entwurf: Verfasser(in); gezeichnet von X“. Dieser
Vermerk ist jeweils unter dem Kartenrand anzugeben.
Wird eine Abbildung oder Tabelle einer fremden Quelle übernommen, so muss
diese entsprechend zitiert werden. Wird sie geringfügig verändert, so wird
mit der Wendung „In Anlehnung an...“ zitiert.
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