Tabellen und Diagramme
 


Zur Entlastung des Textes ist es ratsam, die zur Beweisführung notwendigen Zahlen in Tabellenform darzustellen. Jede Tabelle ist mit einer Überschrift zu versehen, aus der ersichtlich ist, was sie enthält. Die nähere Erklärung des Zahlenmaterials erfolgt im Tabellenkopf und in den Vorspalten. Tabellen sind stets ganz einzurahmen. Am Kopf jeder Tabelle steht ausgeschrieben das Wort „Tabelle“ mit der jeweiligen Nummer. Alle Tabellen werden durchnummeriert und in einem Verzeichnis hinter dem Inhaltsverzeichnis zusammengestellt.

Bei Diagrammen ist eine Erklärung der gewählten Signaturen und des Darstellungsmaßstabs anzugeben.
Diagramme sind mit Rand zu versehen. Zeichenerklärungen werden innerhalb des Randes angegeben. Alle graphischen Darstellungen sind wie die Tabellen zu nummerieren. Das Verzeichnis ist dem Inhaltsverzeichnis der Arbeit anzufügen.

Die Quellenangaben für graphische Darstellungen erfolgen nach den gleichen Grundsätzen, die für Textstellen und Zahlen gelten. Alle Quellenangaben sind unmittelbar unter der graphischen Darstellung in ausführlicher Zitierweise anzubringen. Sind die Graphiken nicht selbst angefertigt, so ist der Name der Zeichnerin/des Zeichners anzugeben. Dementsprechend heißt es: „Entworfen und gezeichnet: Verfasser(in)“ oder „Entwurf: Verfasser(in); gezeichnet von X“. Dieser Vermerk ist jeweils unter dem Kartenrand anzugeben.

Wird eine Abbildung oder Tabelle einer fremden Quelle übernommen, so muss diese entsprechend zitiert werden. Wird sie geringfügig verändert, so wird mit der Wendung „In Anlehnung an...“ zitiert.