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Staatsexamensarbeiten | |
Am Schluss einer Examensarbeit gibt die Kandidatin / der Kandidat eine Erklärung folgenden Wortlauts ab, die mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen ist: „Versicherung gemäß § 17 Abs. 4 LPO von 2.12.91“ Ich versichere, dass ich die Hausarbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Falle unter genauer Angabe der Quellen deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Alle beschriebenen Experimente sind von mir selbst ausgeführt und die angegebenen Ergebnisse tatsächlich erzielt worden. Alle Darstellungen (Diagramme, Experimentieranordnungen, etc.) sind von mir selbst gezeichnet oder mit den entsprechenden Quellenangaben versehen worden. Mir ist bekannt, dass die Prüfung eines(r) Kandidaten(in), der (die) sich eines Täuschungsversuchs oder eines Betruges bei einer schriftlichen Arbeit schuldig gemacht hat, nach Entdeckung des Täuschungsversuchs für nicht bestanden erklärt wird. Erstellte Folien (Versuchsaufbauten, Abbildungen und Mechanismen) liegen aus technischen Gründen nicht als Original, sondern als Kopie vor.
1. Formale Gesichtspunkte · Ist die Gliederung informativ und ausführlich? · Ist die Arbeit sprachlich angemessen? Polemik, Phrasenhaftigkeit, die Verwendung von unpräzisen Ausdrücken der Umgangssprache und nichtssagende Redewendungen sind Kennzeichen mangelnder Wissenschaftlichkeit. Ausdrücke wie „zweifellos“, „selbstverständlich“, „es liegt auf der Hand“, „natürlich“ lassen auf eine unkritische Darstellungsweise schließen. In wissenschaftlichen Arbeiten sollte die direkte „Ich-Form“ genauso wie Formulierungen wie z.B. „meiner Meinung nach“ vermieden werden. · Sind Interpunktions- und orthographische Fehler vorhanden? · Sind die Zeichnungen exakt beschriftet? · Sind die Formelbilder übersichtlich? · Stimmt das Layout (optische Gliederung)
2. Inhaltliche Gesichtspunkte · Wurde das Thema genau beachtet? · Ist die Arbeit fachwissenschaftlich einwandfrei? · Wurde die fachdidaktische Problematik herausgearbeitet? Durch die Erläuterung der Problemstellung muss der Bearbeiter zum Ausdruck bringen, dass er die in der Themenformulierung enthaltene Problematik verstanden hat. Die Formulierung der Problemstellung muss zugleich erkennen lassen, wie der Bearbeiter die Problematik zu bewältigen gedenkt. Sie muss den Ansatzpunkt für den Ablauf der Arbeit ergeben. Im Rahmen der Erläuterung der Problemstellung erfolgen die für den Gang der Untersuchung entscheidenden Abgrenzungen. Diese bedürfen der problembezogenen Begründung, um zu vermeiden, dass es über die Abgrenzungsfragen zu einem Missverständnis zwischen Bearbeiter(in) und Beurteiler(in) kommt und unbegründete Abgrenzungen vom Beurteilenden als Themaverfehlung aufgefasst werden. Stellen Sie sich immer wieder vor, für eine unbekannte, fachlich gebildete Person zu schreiben. · Wurden die Ergebnisse nur mitgeteilt oder auch diskutiert?
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Wurden Literaturkenntnisse – vor allem im Hinblick auf
Zeitschriften – Dieses Kriterium bedarf besonderer Erwähnung, weil in der Technik des wissenschaftlichen Arbeitens Ungeübte oft dem Missverständnis unterliegen, besonders kreativ sein zu können, wenn er die vorhandene Literatur außer Acht lässt. Auf diese Weise kommt es zum Entwurf von Lösungsansätzen, die subjektiv als neu empfunden werden, in der Literatur jedoch längst bekannt sind, so dass objektiv kein Fortschritt in der wissenschaftlichen Erkenntnis erzielt wird. Zur Vollständigkeit der Erfassung der Literatur gehört auch die Berücksichtigung kontroverser Positionen, sofern diese in der wissenschaftlichen Diskussion eine wesentliche Rolle spielen, und das Thema sich nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Ansatz beschränkt.
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung und Erläuterung der Problemstellung und des Untersuchungsganges werden häufig Begriffe verwendet, die für die betreffende Arbeit von zentraler Bedeutung sind. Sofern es sich nicht um allgemein gebräuchliche Begriffe handelt, zu denen anerkannte Definitionen existieren, ist eine Definition der Begriffe erforderlich, um Begriffsmissverständnisse zu vermeiden. Die Begriffsbezeichnung sollte so gewählt werden, dass sie bereits eine Vorstellung vom Begriffsinhalt gibt. Die Erläuterung des Begriffsinhalts durch die Definition darf im Interesse der Verständlichkeit nur wesentliche Merkmale umfassen.
Bereits in der Gliederung können Mängel in bezug auf die Folgerichtigkeit der Gedankenführung der bearbeitenden Person sichtbar werden. Mängel in bezug auf die Konsistenz der Ausführungen treten vor allem in folgenden Formen auf: - Die Darstellung weist Gedankensprünge auf: Gedanken ebenso wie Abschnitte bzw. Kapitel sollten nicht beziehungslos nebeneinander stehen, sondern miteinander verbunden sein. Aus der Darstellung muss jeweils deutlich werden, warum der nächste Schritt erforderlich ist und welchen Zusammenhang er mit den vorherigen hat. - Verweise und Wiederholungen: Werden im Text häufige Verweise auf frühere oder spätere Stellen der Arbeit notwendig, so kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass die sachlogische Abfolge des Gedankenganges nicht genügend durchdacht ist. Dies gilt auch für Wiederholungen: Eine gut aufgebaute Arbeit muss ohne die Wiederholung ganzer Passagen auskommen. - Thesen werden nicht begründet. Wenn auf eine eigene Begründung verzichtet wird und stattdessen die Literatur zitiert wird, so muss die zitierte Stelle auch tatsächlich eine Begründung enthalten. Die Berufung auf die Literatur in der Weise, dass eine Behauptung des Verfassers durch eine Behauptung in der Literatur unterstützt wird, reicht nicht aus, wenn diese Behauptung unbegründet ist.
Die Selbständigkeit zeigt sich bereits in der kritischen Auseinandersetzung mir der Literatur. Kritik ist konstitutiv für den Wissenschaftsbegriff, sie kann jedoch oberflächlich sein, sodass die Gründlichkeit der kritischen Auseinandersetzung für die Beurteilung der Kritikfähigkeit des Bearbeiters ausschlaggebend ist. |
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