Seit dem 01.01.2005 ist die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder der Universitätsbeschäftigten und Studierenden ausdrücklich als eine Aufgabe der Hochschule im Hochschulgesetz festgeschrieben. Nicht zuletzt das Ergebnis einer Studie des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, wonach über 40% der Akademikerinnen kinderlos bleiben, und der stete Druck aus den Universitäten, insbesondere der Universität zu Köln, haben zu dieser Gesetzesänderung geführt. In der Zielvereinbarung II zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW und der Universität zu Köln vom 16.03.2005 ist unter § 7 - Genderprofil - die Bemühung um die Gründung einer Ganztageseinrichtung zur Bildung und Erziehung von Kindern von Universitätsangehörigen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorgehoben worden. In der Zielvereinbarung III vom 11.01.2007 ist diese Vereinbarung im § 5 Abs. 3 nochmals konkretisiert worden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Konzeption der Kindertagesstätte PARAMECIUM; das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist fachliche Grundlage für die pädagogische Arbeit. Mit der Entwicklung und Umsetzung eines umfangreichen Bildungskonzeptes verwirklicht die Kindertagesstätte die Vorgaben der Bildungsvereinbarung des Landes NRW vom 01.09.2003. Herr Prof. Dr. Schäfer, Inhaber des Lehrstuhls für die Pädagogik der frühen Kindheit und Familienbildung der Universität zu Köln, hat an dieser Vereinbarung wesentlich mitgewirkt. Er hat die Dipl.- Pädagoginnen Silke Koppenhöfer und Svenja Rabenstein bei der Entwicklung des pädagogischen Konzeptes der Kindertagesstätte PARAMECIUM beraten. |