Die Bemühungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte der Universität zu Köln gehen bereits auf das Jahr 2000 zurück. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät schlug vor, eine Kinderbetreuung insbesondere für Wissenschaftlerinnen einzurichten, um durch die Schaffung besserer Rahmenbedingungen ein wissenschaftliches Fortkommen zu erleichtern und Promotionen sowie Habilitationen von Frauen nachhaltig zu fördern. Diesem Ansinnen hat sich die gesamte Hochschule angeschlossen und die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Universität als eines der konkreten Ziele der Frauenförderung in den Frauenförderplänen der Fakultäten sowie der gesamten Hochschule festgeschrieben. Seit Juli 2001 wird intensiv daran gearbeitet die Pläne einer (Betriebs-) Kindertagesstätte in die Realität umzusetzen. Das konkrete Bedürfnis für die Einrichtung ergab die Auswertung einer Bedarfsabfrage unter den Universitätsangehörigen, wonach eine konkrete Nachfrage von über 200 Betreuungsplätzen, davon 75 % aus dem wissenschaftlichen Bereich, zu Tage trat. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse erstellte eine Arbeitsgruppe mit dem Rückhalt des Rektorats ein Konzept zur Umsetzung des Projektes. Entwickelt wurden u.a. ein Finanzplan, die Satzung für eine zentrale Betriebseinheit, ein pädagogisches sowie ein räumliches Konzept; letzteres auf der Grundlage einer groben Bauplanung. Mit dem Klinikum der Universität zu Köln wurde Einvernehmen über die Lage des Grundstücks erzielt. Bereits in einer Vereinbarung vom 13.4.1994, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Therapiehauses "Villa Kunterbunt" geschlossen wurde, ist das gefundene Grundstück im Rahmen einer langfristigen Zielplanung als Fläche für Kindergarten, Kindertagesstätten, Therapiehaus und Spielplätze ausgewiesen worden. Im Januar 2002 hat das Klinikum der Universität seine Bereitschaft, der Universität das Grundstück für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu überlassen, schriftlich bekundet. Im Sommersemester 2002 befürworteten alle Fakultäten der Hochschule in ihren Fakultätssitzungen die Errichtung einer Kindertagesstätte. Dabei haben sie sich überwiegend für eine eigene finanzielle Beteiligung an den laufenden Betriebskosten gegen Gewährung eines bestimmten Platzkontingents ausgesprochen. In seiner Sitzung vom 14.8.2002 beschloss das Rektorat die Errichtung einer Tageseinrichtung zur Bildung und Erziehung von Kindern der Universität zu Köln "PARAMECIUM" als zentrale Betriebseinheit gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 HG und § 31 GO vorbehaltlich der Finanzierung der investiven und laufenden Kosten und einer Abstimmung mit den Ministerien für Schule, Wissenschaft und Forschung (MSWF) sowie für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW, den zuständigen Finanzbehörden sowie dem kommunalen Jugendamt der Stadt Köln und dem Landesjugendamt Rheinland. Die Gespräche mit dem Jugendamt der Stadt Köln und dem MSWF verliefen jedoch zunächst enttäuschend. Die Kommune war in der Haushaltskonsolidierungsphase und es standen keine Kapazitäten zur Einrichtung und Unterhaltung neuer Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung, so dass die Universität die Einrichtung zu 100% aus eigenen Mitteln finanzieren musste. Die Haushälter des MSWF sahen für eine Finanzierung aus Hochschulmitteln der Titelgruppe 94 für Lehre und Forschung jedoch keinen rechtlichen Spielraum. Die Umsetzungsphase des Projektes konnte nicht eingeleitet werden. Es bedurfte vielmehr noch einer Sensibilisierung der politischen Kräfte für das Thema. In der Folge hat Frau Ministerin Kraft eine Studie zur Situation der Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW beim Netzwerk Frauenforschung an der Universität Dortmund in Auftrag gegeben. Das Ergebnis bestätigt den hohen Bedarf nach Betreuungseinrichtungen insbesondere von Beschäftigtenkindern. Die hohe Kinderlosigkeit unter Akademikerinnen ist gravierend und zeugt deutlich von der Notwendigkeit, dem entgegen zu steuern. Die Planungen der Universität zu Köln werden in der Studie als vorbildlich herausgestellt. Mit der auf die speziellen Bedürfnisse von Universitätsbeschäftigten ausgerichteten Betriebskindertagesstätte wird ein Lebensmodell unterstützt, das Familie und Berufs- bzw. Hochschullaufbahn vereinbar macht. Mit der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Hochschulrahmengesetz besteht nun eindeutig die Möglichkeit, Kinderbetreuungs- einrichtungen aus Hochschultiteln zu finanzieren. In § 3 Abs. 7 HG wurde die Berücksichtigung der Belange von Studierenden und Beschäftigten mit Kindern als Aufgabe der Hochschule ausdrücklich benannt. Die Hochschulen hatten sich demnach um eine sachgerechte Betreuung dieser Kinder zu bemühen. Die Regelung wurde mit Verabschiedung des HFG zum 1.1.2007 weiter verschärft. Demnach sind die Hochschulen gemäß § 3 Abs. 5 HG aufgefordert, sich für eine angemessene Betreuung der Kinder von Studierenden und ihrer Beschäftigten einzusetzen. In der Rektoratssitzung vom 14.8.2006 ist ein Finanzierungskonzept für die Einrichtung sowohl hinsichtlich der Investitionskosten als auch der laufenden Kosten beschlossen und die Bauplanung eingeleitet worden. Entsprechend der universitären Beteiligungswege hat der Senat am 25.10.2006 die Einrichtung und Satzung der Kindertagesstätte als zentrale Betriebseinheit gemäß §29 Abs. 2 HG und §31 GO beschlossen. Die Eröffnung der Einrichtung wird zum Kindergartenjahr 2010 angestrebt. Auf der Basis dieser Beschlüsse reichte die Universität einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei der Stadt Köln ein. Zeitgleich haben Rektor Prof. Dr. Freimuth und Kanzler Dr. Neyses das Gespräch mit Oberbürgermeister Schramma wieder aufgenommen. Es wurde geprüft, welche Unterstützung die Universität zu Köln durch die Stadt erhalten könnte, die ebenfalls das besondere Potential des einmaligen Projektes erkannt hat. Dem Oberbürgermeister und der Beigeordneten Frau Dr. Klein ist sehr an einer Unterstützung dieser den Wissenschaftsstandort Köln fördernden Maßnahme gelegen. Seit das Land den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren vorantreibt und den Kommunen wieder die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, konnte die Stadt der Universität, eine finanzielle Förderung von drei Gruppen zusagen. Zudem hat die Bundesregierung am 18.10.2007 das Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" zum Ausbau der U3 Betreuungsplatzkapazitäten unterzeichnet. Damit soll bis 2013 bundesweit die U3 Betreuung bis zum bundesdurchschnittlichen Bedarf von 35% ausgebaut werden. Ein Antrag auf investive Förderung der Betriebskindertagesstätte der Universität ist gestellt worden. Mit der Kindertagesstätte schafft die Universität zu Köln eine hervorragende Voraussetzung für die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie und fördert entscheidend den (weiblichen) wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Universität zu Köln knüpft gleichzeitig an internationale Standards an und steigert ihre Attraktivität bei Berufungen - insbesondere in Konkurrenz mit ausländischen Hochschulen. Damit wird sie ihre Stellung im internationalen Wettbewerb verbessern. Die Stadt Köln profitiert zudem vom positiven Eindruck internationaler Gäste, die Köln als fortschrittliche und familienfreundliche Stadt wahrnehmen können. |