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Versicherungen, Meldepflicht, Bankkonto

 

 
1) Meldepflicht

Bei einem Deutschlandaufenthalt von über drei Monaten müssen Sie nach Ihrer Ankunft Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt Köln anmelden (Meldepflicht). Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Sie erhalten eine Meldebestätigung, die Sie auch für die Verlängerung Ihres Visums oder die Eröffnung eines Bankkontos vorlegen müssen.

 
2) Bankkonto

In Deutschland ist es üblich, kleinere Beträge in bar zu bezahlen. Größere Beträge können Sie auch mit Euroscheckkarte oder mit einer Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie länger in Deutschland bleiben, regelmäßig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und regelmäßig Miete bezahlen müssen, ist es sinnvoll möglichst bald ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Grundsätzlich können Sie bei jeder Bank oder Sparkasse ein Girokonto eröffnen.

Wie eröffne ich ein Bankkonto?
Es befinden sich viele Bankfilialen in der Nähe der Universität (Zülpicher Str., Dürener Str., Luxemburger Str.), die alle über Geldautomaten verfügen, an denen Sie mit Kreditkarten oder EC-Karten Geld abheben können. Bitte erkundigen Sie sich vor der Kontoeröffnung über die notwendigen Dokumente, da einige Banken mehr Unterlagen verlangen als andere. In der Regel werden folgende Dokumente verlangt:
  • Pass ggf. mit Visum oder Aufenthaltserlaubnis
  • Meldebescheinigung der Stadt Köln
Zu dem Girokonto erhalten Sie eine Euroscheckkarte, mit der sie an den Geldautomaten der eigenen Bank kostenlos und an Geldautomaten anderer Banken gegen Gebühren Geld abheben können.

Wenn Sie noch nicht über ein Bankkonto verfügen, aber eine Überweisung beauftragen möchten, können Sie mit einem Überweisungsvordruck bei jeder Bank den Betrag in bar einzahlen. Dafür müssen Sie eine Gebühr entrichten, die je nach Bank unterschiedlich hoch ist.
 

Quelle: EURAXESS