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Informationen für Gastgebende

Visum und Aufenthaltstitel für Forschende insb. mit Aufnahmevereinbarung gem. § 18d AufenthG

Für internationale Forschende mit Drittstaatsangehörigkeit sieht das Aufenthaltsrecht je nach Konstellation verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis vor. 

Eine davon ist die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d AufenthG).

Die Aufnahmevereinbarung (engl. Hosting Agreement) ist ein rechtlich relevantes Dokument im Rahmen des Aufenthaltsrechts für internationale Forschende, welches als Grundlage zur Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung dient. Um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, der internen Prozesse sowie der exportkontrollrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, erfolgt die Prüfung und Unterzeichnung zentral durch das Welcome Centre. Andere Organisationseinheiten und Universitätsangehörige sind daher nicht berechtigt, Aufnahmevereinbarungen eigenständig zu zeichnen.

Weitere Informationen zum Ablauf von Gastaufenthalten finden Sie in der Pre-Arrival Checkliste für Gastgebende.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Welcome Centre.