Stipendien für Studierende mit Fluchthintergrund:
"NRWege ins Studium"
Studierende mit Fluchthintergrund, die an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, können sich im Dezernat Internationales um ein Stipendium bewerben.
Informationen
Stipendienarten
Die Förderung durch das Stipendienprogramm umfasst neben der finanziellen Unterstützung auch Netzwerkmöglichkeiten (z. B. Begrüßungsveranstaltung und Exkursionen) sowie Perspektivgespräche.
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, jährlich bzw. pro Förderphase einen Bericht über den eigenen Studienverlauf sowie über die Auswirkungen der Förderung auf das Studium zu verfassen und fristgerecht einzureichen.
Entsprechend der finanziellen Situation der Studierenden sowie der jeweiligen Haushaltslage werden Vollstipendien und Leistungsstipendien vergeben.
Vollstipendium
Ein Vollstipendium können Studierende erhalten,
- die gute Studienleistungen nachweisen können,
- die ihren Lebensunterhalt nicht anderweitig ausreichend finanzieren können,
- die keine Sozialleistungen (z. B. vom Sozialamt) beziehen,
- die einen negativen BAföG-Bescheid (abgelehnter BAföG-Antrag) erhalten haben
(Der Bescheid ist immer notwendig! Tipp: Schnell beantragen!)
Förderhöhe: Das Vollstipendium beträgt bis zu 1.000 Euro pro Monat
Dauer der Förderung: bis zu 12 Monate mit Aussicht auf Verlängerung
Einkommensgrenze:
Das monatliche Gesamteinkommen (inkl. Stipendium) darf 1.595 Euro nicht überschreiten.
Beispiel: Vollstipendium 1.000 Euro → maximal 595 Euro zusätzlicher Hinzuverdienst möglich (1.595 € – 1.000 € = 595 €)
Leistungsstipendium
Ein Leistungsstipendium erhalten Studierende,
- die gute Studienleistungen nachweisen,
- deren Lebensunterhalt grundsätzlich gesichert ist
z. B. durch eigenes Einkommen oder BAföG (positiver BAföG-Bescheid).
(Der Bescheid ist immer notwendig! Tipp: Schnell beantragen!)
Förderhöhe: Das Leistungsstipendium beträgt 300 Euro pro Monat
Dauer der Förderung: bis zu 12 Monate mit Aussicht auf Verlängerung
Einkommensgrenze:
Auch beim Leistungsstipendium gilt die maximale Einkommensgrenze von 1.595 Euro pro Monat.
Beispiel: Leistungsstipendium 300 Euro → Hinzuverdienst inklusive BAföG: maximal 1.295 Euro möglich (1.595 € – 300 € = 1.295 €)
Hinweis: Auch Personen, die den BAföG-Höchstsatz erhalten, können durch das Stipendienprogramm “NRWege ins Studium” (Leistungsstipendium) gefördert werden.
Ablauf des Bewerbungsprozesses
Bewerbungsfrist: Dienstag, 31.03.2026
1. Bewerbung einreichen
Reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung fristgerecht ein.
2. Prüfung der Bewerbungen
Das International Office prüft alle Bewerbungen auf formale Voraussetzungen und Förderkriterien.
3. Auswahlgespräch (optional)
Gegebenenfalls werden Bewerber*innen zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
4. Entscheidung
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt voraussichtlich Anfang Mai 2026.
5. Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt aufgrund verwaltungstechnischer Prozesse
voraussichtlich im Juni 2026, rückwirkend für April und Mai 2026.
Voraussetzungen
Zwingend erforderliche Voraussetzungen:
▪ Vorliegender BAföG-Bescheid: positiv oder negativ.
Jetzt BAföG-Antrag stellen → Amt für Ausbildungsförderung.
▪ Immatrikulation für ein Vollzeitstudium an der Universität zu Köln
▪ Gute Leistungen im Studium
▪ Geflüchtetenstatus
→ siehe akzeptierte Aufenthaltstitel
▪ Eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
▪ Finanzielle Bedarfslage
▪ Die Bereitschaft, als Stipendiat*in jährlich bzw. pro Förderungsphase einen Bericht über den eigenen Studienverlauf sowie über die Auswirkungen der Förderung auf das Studium zu verfassen und fristgerecht einzureichen.
Ausgeschlossen von der Förderung:
▪ Deutsche Staatsbürgerschaft
▪ EU-Staatsbürgerschaft
▪ Deutscher Bildungsabschluss
(z. B. Abitur)
▪ Niederlassungserlaubnis
(nach § 26 AufenthG)
▪ Latente oder unmittelbare Ausreisepflicht
(z. B. § 50 Abs. 1 AufenthG)
▪ Personen, deren Einreise nach Deutschland mehr als fünf Jahre zurückliegt bevor eine erstmalige Förderung durch NRWege oder das Bundesprogramm Integra - z. B. im Rahmen einer Beratung oder eines Deutschkursbesuchs - erfolgt ist (ggf. mehr, falls es z. B. Kinderbetreuungszeiten gab)
Benötigte Unterlagen
Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.
Fehlende Dokumente können später nicht nachgereicht werden!
Stellen Sie die folgenden Dokumente zusammen
bevor Sie sich über das Portal bewerben:
1. BAföG-Bescheid
Es ist nicht entscheidend, ob Ihr Bescheid positiv oder negativ ist.
JetztBAföG-Antrag stellen → Amt für Ausbildungsförderung
2. Empfehlungsschreiben
→ ausgestellt von einer akademischen Betreuungsperson (Professor*in und/oder Dozierende)
→ für Bewerber*innen, die sich im Sommersemester 2026 im 4. Fachsemester oder höher befinden.
Fragen Sie das Schreiben möglichst frühzeitig an!
→ Vorlage des Academic Refugee Supports nutzen!
3. Motivationsschreiben
Etwa eine Seite eigenständig verfasst.
→ Zur Orientierierung finden Sie hier Leitfragen
4. Tabellarischer Lebenslauf (CV)
maximal 2 Seiten
5. Immatrikulationsbescheinigung
für das Sommersemester 2026
(Bei Studienbeginn: Zulassungsbescheid)
6. Aktuelles Transcript of Records
→ Download aus KLIPS
Zeigt Ihr Transcript of Records nicht alle Leistungspunkte?
→ siehe Punkt 10
(Bei Studienbeginn: Einreichen des Deutschzertifikats mit Note)
7. Aktueller Aufenthaltstitel
(Beide Seiten der ID-Karte)
→ Bitte beachten: Liste der akzeptierten Aufenthaltstitel!
8. Aktuelle Kontoauszüge der letzten vollen 3 Monate,
z. B.: 15. Dezember - 15. März 2026
→ Beispiel Kontoauszug
Markieren Sie auf den Kontoauszügen
→ regelmäßigen Einnahmen (grün)
→ regelmäßigen Ausgaben (gelb)
Ein Verwendungszweck (Betreff) auf den Kontoauszügen ist für Dritte nicht eindeutig oder nicht nachvollziehbar?
Fügen Sie eine kurze Erklärung (Stichpunkte!) hinzu. → siehe Beispiel Kontoauszug
9. Nachweise über den Erhalt von staatlichen Leistungen, öffentlichen Mitteln und anderen Stipendien
z. B.:Bescheid vom Sozialamt etc.
10. Passfoto
Dateiformat: jpeg, jpg, png
Falls zutreffend:
11. Übersicht der bereits belegten Veranstaltungen
Leistungspunkte, die nicht in KLIPS gelistet sind.
→ Nutzen Sie diese Vorlage mit Beispiel-Tabelle
12. Bestätigung über Anmeldung der Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit
→ bitte einreichen, wenn Sie kurz vor Abschluss des Studiums stehen.
13. Nachweise über außerfachliche Kenntnisse und/oder soziales Engagement
14. Ergebnisse des TestAS (Test für ausländische Studierende)
Auswahl der Stipendiat*innen
Die Entscheidung über die Vergabe eines Voll- oder Leistungsstipendiums trifft eine Auswahlkommission des International Office.
Auswahlkriterien:
- gute Leistungen im Studium
- Motivation
- Studienleistungen und Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs
- soziales Engagement
- finanzielle Bedarfslage
Wichtig: Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden ins Auswahlverfahren aufgenommen.
Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidung auf Basis der eingereichten Unterlagen.
In einigen Fällen können zusätzlich Auswahlgespräche stattfinden.
Sie haben Fragen?
- Besuchen Sie unsere Sprechstunde
→ Jetzt einen Termin buchen! - Schreiben Sie uns eine E-Mail:
RefugeeAcademicSupport(at)verw.uni-koeln(dot)de