1978
publizierte Dorrit Cohn mit Transparent
Minds
einen herausragenden narratologischen Grundlagentext, der seine
Aktualität bis
heute bewahren konnte. Mit dem vorliegenden Buch legt die Autorin nun
einen
Beitrag zur Fiktionalitätsdebatte vor, dessen Darstellung erneut durch
seine
stilistische Klarheit, seine argumentative Stringenz und die Relevanz
seiner
Fallstudien besticht. Bei acht Kapiteln der „Studie“ (vii) handelt es
sich
allerdings nicht um Originalbeiträge, sondern um überarbeitete Artikel
aus
Zeitschriften und Sammlungen. Hinzu kommen ein Vorwort und ein
Namensindex, ein
17-seitiges Einleitungskapitel sowie ein bisher unveröffentlichter
Aufsatz
(Kapitel 9). Soweit zu erkennen, umfassen die Überarbeitungen neben
geringfügigen inhaltlichen Änderungen vor allem die Einführung
expliziter
Abschnittstitel und die Ergänzung von Literaturverweisen.
Cohns
hauptsächliches argumentatives Anliegen ist es, der
im poststrukturalistischen Diskurs weitverbreiteten
„Panfiktionalitätsthese“ entgegenzutreten.[1] Die
Panfiktionalitätsthese besagt, daß jeder
narrative
Diskurs, insbesondere der landläufig als historisch-nichtfiktional
geltende,
auf der imaginativen Gestaltung (oder dem „emplotment“) seines
Stoffes beruhe und dementsprechende Affinitäten zu fiktionalen
Gattungen aufweise. Dagegen macht Cohn drei Einwände geltend.
Erstens begehe die Panfiktionalitätsthese den Irrtum,
Fiktionalität mit
Narrativität gleichzusetzen. Zweitenshätten fiktionale
Texte im
Unterschied zu historiographischen die einzigartige Fähigkeit,
abgeschlossene
eigene Welten zu erschaffen. Drittens, und besonders bedeutsam für
Cohn, seien fiktionale Texte durch eine Reihe spezifischer,
fiktionalitätsanzeigender Merkmale („Signposts“) gekennzeichnet. Diese
sind
schnell aufgezählt: beim heterodiegetischen Erzählen ist es die
Rhetorik der
allwissenden Innensicht (wie schon von Käte Hamburger bemerkt); beim
homodiegetischen Erzählen ist es die namentliche Unterscheidung
(Heteronymität) von Autor und Erzähler; in beiden Erzählformen ist es
die
Trennung von Autor und Erzählerfigur, am schlagendsten nachweisbar im
Falle
erzählerischer Unverläßlichkeit. Präsenz beziehungsweise Absenz dieser
Merkmale
ermöglichen es dem Rezipienten, in einen gattungsspezifischen Pakt oder
Kontrakt (im Sinne Philippe Lejeunes) einzusteigen, der Verständnis und
Interpretation des Textes weitgehend mitbestimmt. Besondere
Aufmerksamkeit
widmet Cohn Ausnahmen und Sonderfällen, die die postulierten
Gattungsgrenzen
problematisieren, unterwandern oder scheinbar ganz aufheben. Cohn kommt
jedoch
letztlich zu dem Schluß, daß die Ausnahmen meist die Regel bestätigen,
mehr
noch, daß die Ausreißer selbst in aller Regel systematische Kontrafakte
sind,
die erst vor dem Hintergrund der Regel(verletzung) ihren eigentlichen
Stellenwert erhalten.
Neben
einer Skizze der Grundzüge des Argumentationsgangs
legt Kapitel 1 („Focus on Fiction“) eine ausführliche Definition
relevanter
Grundbegriffe vor. Cohns Fiktionsdefinition umfaßt hauptsächlich
„novels, short
stories, ballads, and epics“ (15) -- eine Extension, die mit der
Ausklammerung
von Drama, Film, Oper, Ballett und ähnlichen Texttypen allerdings
einige
überraschende Lücken läßt. Sind das nun keine fiktionalen Texte
beziehungsweise
keine erzählenden Fiktionen? Tatsächlich gehen viele Narratologen heute
wie
selbstverständlich davon aus, daß es sich hier nicht nur um eindeutige
Fiktionstypen, sondern auch um völlig legitime narratologische
Untersuchungsobjekte handelt.[2] Auch das von Cohn vorgeschlagene
Kriterium der
„Nichtreferentialität“ fiktionaler Texte gibt rasch zu Bedenken Anlaß.
„[N]onreferential“,
heißt es bei Cohn, „[...] signifies that a work of fiction itself
creates the
world to which it refers by referring to it“ (13). Es geht aber
eigentlich
nicht an, daß das negierte Definiendum hier gleich zweimal durch die
Positivformen „refer“ und „referring“ umschrieben wird. Noch
widersprüchlicher
wirkt es, wenn Cohn wenig später ausführt „If the adjective nonreferential
is to be meaningful, it must not be understood to signify that fiction
never
refers to the world outside the text“ (14). Die wichtige Unterscheidung
zwischen externer und interner Referentialität, auf die hier abgehoben
wird, wird im folgenden auch keineswegs konsequent mitgeführt, etwa
wenn
fiktionale Texte summarisch als immun gegenüber „judgments of truth and
falsity“ bezeichnet werden (15). Tatsächlich ist die fiktionsinterne
Welt
(Genettes „Diegesis“) weder immun gegen interne Wahrheitsurteile (wohnt
Sherlock Holmes in Baker Street, ja oder nein?) noch gegen externe (den
möchte
man sehen, der Peter Weiss' Ermittlung
lediglich als imaginierte
Fiktion rezipiert, die sich ipso facto dem
Wahrheitsurteil entzieht;
gleiches gilt für Schlüsselromane). Bezeichnenderweise muß Cohn die
Immunitätsthese später deutlich abschwächen. Schon Ende des 1. Kapitels
schwant
ihr, daß der Begriff nonreferentiality mehr
Probleme schaffen wird als
ihr recht sein kann (17).
Kapitel
2 („Fictional versus Historical Lives“) erforscht
drei Oppositionspaare (fiktional vs. nichtfiktional, dritte vs. erste
Person, Fremd-Biographie vs. Autobiographie). Als
kombinatorisch gut verträglich erweisen sich vier Konstellationen, die
die
üblichen Standardtypen konstituieren: historiographische Biographie,
historiographische Autobiographie, fiktionale Autobiographie,
fiktionale
Biographie. Eigentlich ergibt eine strikt durchexerzierte
Dreier-Kombinatorik
acht Typen, und aus diesem Grund mag es nicht verwunderlich sein, daß
sich eine
stattliche Menge von Ausnahmen und Grenzfällen um die Standardfälle
schart,
etwa „biographies that act like novels“ (29) oder umgekehrt ein Roman
wie
Hildesheimers Marbot,
der sich als nichtfiktionale Biographie verstellt
(auf Marbot
geht Cohn ausführlicher in Kapitel 6 ein). Weitere
Ausnahmen oder überhaupt noch nie realisierte Fälle ließen sich
vermutlich
erkombinieren, wenn man zwei zusätzlich angerissene Merkmale
systematisch einbringt, nämlich ±autor-autobiographisch (eines, das ein
Werk
als Autor-Biographie ausweist, Beispiel: May
Sinclairs Mary Olivier)
und ±erzähler-autobiographisch (eines,
das ein Werk als Erzähler-Biographie, dem Standardfall autodiegetischen
Erzählens) bestimmt. Rein rechnerisch ergeben sich dann 32 Typen, ein
weites Feld für tieferschürfende
narratologische Sondierungen.
Kapitel
3 wendet sich Freuds Fallstudien „Dora“, „Der
Wolfsmann“ und „Der Rattenmann“ zu, die in der neueren Fachliteratur
gerne,
entsprechenden Hinweisen Freuds folgend, als Fiktion interpretiert
werden. Cohn
legt dagegen überzeugend dar, daß Freuds Verweis auf die literarische
Darstellungsweise seiner Fallstudien lediglich als Metapher für das
Beschreiten
methodologischen Neulandes verstanden sein wollte. Im Rahmen ihrer
eigenen
Interpretation sieht Cohn es später als gegeben an, daß Freuds
Darstellung in
Anspruch und Inhalt rein wissenschaftlichen Motiven verpflichtet war.
[3]
Kapitel
4 („Proust's Generic Ambiguity“) verfolgt die
problematische Autor-Erzähler-Homonymie (Marcel/Marcel), die relativ
spät in
Prousts A la recherche
du temps perdu etabliert wird. Nach Cohns
eigener Einlassung ist Homonymie eigentlich ein Nichtfiktionalität
anzeigendes
Merkmal; tatsächlich stehen ihm jedoch, wie Cohn zeigt, eine Reihe von
konträren Signalen entgegen, die den fiktionalen Charakter des Textes
eher
bestätigen (imaginäre Orte und Personen, angemaßte
Innensichtskompetenz,
erzählerische Unverläßlichkeit). Gleichwohl will auch Cohn die
Möglichkeit
nichtfiktionaler Lesarten des Proustschen Romans nicht ganz
ausschließen. -- So
aufschlußreich Cohns umsichtige Behandlung dieses interessanten Falls
auch ist,
eine Konsequenz ist sicherlich, daß sowohl das Homonymie- als auch das
Heteronymiemerkmal geschwächt aus ihr hervorgehen. Beide Merkmale haben
offensichtlich keine Aussagekraft bei heterodiegetischen Texten, die
von einer
namen- und geschlechtslosen Stimme erzählt werden; das gleiche gilt für
anonym
und pseudonym verfaßte Texte. Homonymie ist im übrigen selbst unter
Narratologen, die sich in der Ablehnung der Panfiktionalitätsthese
einig sind,
umstritten. Lubomír Dolezel
zum Beispiel folgt einem explizit „anti‑onomastischen“ Prinzip:
„Fictional
characters cannot be identified with actual individuals on the account
of a
shared name“. Ähnlich unzweideutig formuliert Christopher Isherwood in
seiner
Vorbemerkung zu Goodbye to Berlin: „Because I have
given my own name to
the 'I' of this narrative, readers are certainly not
[Hervorhebung des
Rez.] entitled to assume that its pages are purely autobiographical“.
[5]
Im Grunde
muß demnach gelten: Heteronymie schließt Historiographie nicht aus,
Homonymie
nicht Fiktionalität. Was von den ursprünglich eindeutigen „Signposts“
übrigbleibt, ist die leserseitige Präferenz, bei
Heteronymie zunächst
einmal bis auf weiteres davon auszugehen, daß der Text als
fiktionaler Text
gelesen werden kann (entsprechendes gilt für Homonymie und
nichtfiktionale
Texte). Um Ausnahmen und Reinterpretationen nicht von vornherein
auszuschließen, wäre es vermutlich auch kein Fehler, die beiden anderen
fiktionsanzeigenden
Merkmale nicht als objektiv vorhandene „formal patterns“ (vii), sondern
als
Auslöser kognitiver Präferenzregeln (preference rules)
zu fassen. [6]
Aus
Platzgründen sollen an dieser Stelle vier Kapitel des
Buches nur im Schnelldurchlauf angerissen werden. Kapitel 5 befaßt sich
mit
Hildesheimers Marbot,
ein weiterer Text, der durch Merkmalskonflikte
geprägt ist. Kapitel
6 behandelt „'I
Doze and Wake': The Deviance of Simultaneous Narration“, eine
Erzählform, die
teils an on-the-scene-reporting, teils an inneren
Monolog erinnert und
Cohn als Beleg für die generell größere Flexibilität fiktionaler
Gattungskontrakte dient. Kapitel 9, „Pierre and Napoleon at Borodinó:
Reflections on the Historical Novel“, untersucht die intern-variabel
fokalisierte
Darstellung historischer Ereignisse in Tolstoys Krieg und Frieden
und
lotet die möglichen Funktionen fiktional gerahmter externer
Referenzialität
aus. Kapitel 10, „Optics and Power in the Novel“, erkundet das
narratologische
Erkenntnispotential eines von Autoren wie D.A. Miller, Mark Seltzer und
John
Bender durchexerzierten Foucaultschen Ansatzes, schließt jedoch mit dem
kritischen Resümee, daß die nur vordergründig
gegebenen Analogien nicht in eine sinnvolle narratologische
Vorgehensweise
umgesetzt werden können.
Der
Titel des 7. Kapitels -- „Signposts of Fictionality: A
Narratological Perspective“ -- deutet bereits seine besonders zentrale
Stellung
für den vorliegenden Band an. Da es bei Cohn stets um narrative Texte
geht, ist
es für sie nur logisch, sowohl fiktionale als auch nichtfiktionale
Texte unter
den übergreifenden Geltungsbereich der Narratologie zu behandeln. Cohn
macht
hier aber den weiterführenden Vorschlag, neben das schon weitgehend
ausformulierte Modell einer fiktionsorientierten Narratologie eine
„historiographische“ Narratologie zu stellen, die den besonderen Stil-,
Struktur- und Inhaltsmerkmalen historiographischer Texte Rechnung
trägt. Es ist
zweifellos ein Hauptverdienst des Buches, in diesem wie in vielen
seiner
weiteren Kapitel einzelne Details und Forschungsdesiderate einer
solchen historiographischen
Narratologie anzudenken -- etwa die Beschreibung spezieller
historiographischer
Fokalisierungstechniken, nicht-szenischer Handlungsdarstellung und vor
allem,
von Cohn besonders plausibel ausgeführt, einer Rhetorik der „nescience“
(dem Gegenstück
zur fiktionalen omniscience).
In
Kapitel 8 exploriert Cohn erneut das schon in den
Kapiteln zu Proust und Hildesheimer angerissene Thema erzählerischer
Unverläßlichkeit, diesmal am Testfall von Thomas Manns Tod in Venedig.
Wieder wird eine sorgfältig argumentierende Interpretation vorgetragen,
deren
Wert für viele Narratologen darin bestehen wird, einen überzeugenden
Fall
unverläßlichen heterodiegetischen Erzählens vorzuführen und generell
die Tür zu
ähnlich gelagerten Fällen aufzustoßen. Bisher waren Erzähltheoretiker,
sofern
sie es überhaupt thematisierten, eher geneigt, Unverläßlichkeit beim
heterodiegetischen Erzählen wegen der „welterzeugenden“ Sprechakte des
Erzählers entweder kategorial auszuschließen oder doch wenigstens die
Meßlatte sehr
hoch zu hängen.[7] Ganz kann Cohn die bestehenden Bedenken nach
Auffassung
des
Rezensenten auch nicht entkräften. Anfechtbar ist bereits Cohns
Annahme, daß
Manns Text (oder, korrekter formuliert, der Text des Mannschen
Erzählers) so
(ästhetisch-moralisch?) defizitär ist, daß er mit Hilfe der
Unverläßlichkeitshypothese „gerettet“ werden muß. Cohns weitere
Beweisführung
stützt sich im wesentlichen darauf, daß der Erzähler seine anfänglich
positive
Einstellung gegenüber dem Protagonisten im Verlaufe der Erzählung
radikal
ändert. Zum Schluß verweigert der Erzähler seiner Figur nicht nur
jegliche
Empathie, er kann auch Aschenbachs zentralen Moment der Erkenntnis
lediglich
als Produkt „seltsamer Traumlogik“ bezeichnen, für Cohn ein von
exzessivem
ideologischen Eifer gekennzeichnetes Fehlurteil (147). -- Gut, nehmen
wir für
einen Augenblick an, die Urteile des Erzählers seien tatsächlich von
einem sehr
konservativ geprägten Wertesystem bestimmt. Die Frage wäre dann, ob
dieser
Tatbestand ausreicht, ein Unverläßlichkeitsurteil zu begründen. Würde
es auch
schon ausreichen, wenn der Erzähler dem Leser
weniger sympathisch erscheint
als die Figur, die er beschreibt? Sollten dies hinreichende
Unverläßlichkeitskriterien sein, dann dürfte es in der Tat nicht
schwerfallen,
jede Menge unverläßliche heterodiegetische Texte zu finden und einer
entsprechenden Interpretationsstrategie zu unterwerfen. Dem ist
entgegenzuhalten, daß sich die oben formulierte „Annahme“ aber auch
radikal
hinterfragen läßt: Ist es, besonders im vorliegenden Fall, nicht eher
so, daß
ein Großteil der durch den Erzähler artikulierten Urteile gar nicht
seine
eigenen sind? Manns Erzähler ist nicht nur ein unverbesserlicher
Zitierer der
diegetischen communis opinio, sondern auch ganz
generell der Bauchredner
seines Protagonisten, ein Punkt, den Cohn für die konsonante Phase des
Textes
ausdrücklich hervorhebt.[8] Es stellt sich dann die Frage, wann der
Erzähler
jemals ein völlig eigenes (und erkennbar unverläßliches) Urteil
artikuliert,
das nicht in irgendeiner Weise „angesteckt“ ist von den öffentlichen
und
privaten Diskursen der Diegesis. Aschenbachs Monolog eine „seltsame
Traumlogik“
zu attestieren ist zweifellos ein schillerndes Urteil; von „ideological
excess“
kann aber vor allem dann keine Rede sein, wenn man bedenkt, daß sich
Aschenbach
im fraglichen Schlußmonolog selbst als „liederlich“ und „Abenteurer des
Gefühls“ bezeichnet.
Selbst
wenn, wie in einigen der vorstehenden Kommentare,
Cohns Definitionen und Interpretationen gelegentliche Rückfragen
provozieren,
neigt der Rezensent doch dazu, auch dies der Autorin als Verdienst
anzurechnen.
Cohns Darstellung läßt den Lesern ihre Mündigkeit und erspart ihnen die
im
literaturwissenschaftlichen Diskurs weitverbreitete Maxime Friß, Vogel,
oder
stirb. Gerade die sogenannten „postklassischen“ Narratologien (Plural)
[9]
werden
die Lösungsvorschläge, die das Buch anbietet, ebenso wie die Fragen,
die es
aufwirft, nicht ignorieren dürfen -- Fragen wie: Wann bestätigen
Ausnahmen die
Regel, wann unterminieren sie sie? Gibt es die von Cohn postulierten
Merkmale
wirklich als objektiv vorhandene „formal patterns“, oder sind sie das
Produkt
vorgelagerter Interpretationsstrategien? Inwiefern ist Cohns Taxonomie
fiktionaler und nichtfiktionaler Texttypen ein gewachsenes,
kulturell-historisch
situiertes Gebilde? Sind Shakespeares Historien für den
zeitgenössischen
Zuschauer/Leser fiktionale oder nichtfiktionale Texte (ist die Antwort
in der
Frage enthalten)? Warum glaubt ein kindliches Publikum, Kasperle vor
einer
drohenden Gefahr warnen zu können? Für diese und ähnliche Fragen
ist The
Distinction of Fiction ein selten anregendes und lohnendes
Buch, dessen
jede einzelne Seite mit Gold aufgewogen werden könnte. Die Johns
Hopkins UP hat
das bei der Kalkulation des Preises ($50.50 für die Hardcover-Ausgabe)
wohl
auch so gesehen.
1 Dieser praktische
Begriff kommt bei Cohn selbst nicht vor; er wird eingeführt in Marie-Laure
Ryan, "Postmodernism and the Doctrine of Panfictionality",
in: Narrative
5.2 (1997), S. 165-187.
2 Besonders
gut begründet in Seymour
Chatman, Coming
to Terms: The Rhetoric of Narrative in Fiction and Film,
Ithaca 1990, Kap. 7; vgl. auch Monika
Fludernik, Towards
a 'Natural' Narratology, London und New York 1996,
Kap. 8.
3 Der
Autorin entgeht leider ein Aufsatz, der
Freuds Wissenschaftlichkeits- und Realitätsanspruch
nachhaltig dekonstruiert -- Stanley
Fish,
"Witholding the Missing Portion: Psychoanalysis and Rhetoric", in: Ders., Doing What Comes Naturally,
Oxford 1989, S. 525-554.
4 Lubomír Dolezel, "Fictional
Reference: Mimesis and Possible Worlds", in: Mario
J. Valdés (Hrsg.), Toward
a Theory of Comparative Literature,
Frankfurt 1990, S. 109-124, hier: S. 119.
5 Christopher
Isherwood, Goodbye
to Berlin, Harmondsworth 1974, S. 6.
6 Zu
preference rule systems, besonders
auch deren Relevanz bezüglich
natürlicher Taxonomien,
siehe Ray
Jackendoff, Semantics
and Cognition, Cambridge, Mass. 1983, Kap. 8; eine
narratologischen Anwendung
findet sich in Manfred
Jahn,
"Frames, Preferences, and the Reading of Third-Person Narratives:
Towards a
Cognitive Narratology", in: Poetics
Today 18 (1997), S. 441-468.
7 Siehe
den Forschungsüberblick in Manfred
Jahn, "Package Deals, Exklusionen, Randzonen: das Phänomen der Unverläßlichkeit
in den Erzählsituationen", in: Ansgar Nünning (Hrsg.), Unreliable
Narration: Studien zur Theorie und Praxis unglaubwürdigen Erzählens
in der englischsprachigen Erzählliteratur,
Trier 1998, S. 81-106.
8 Diese
„Reflektorialisierung“ des Mannschen Erzählers
führt Monika
Fludernik, die Cohns Deutung zunächst
bestätigt, letztlich
dazu, die Unverläßlichkeitsthese für Tod
in Venedig zu verwerfen. -- Fludernik, 'Natural' Narratology
(zit.
Anm. 2), S. 211-213.
9 Vgl.
David
Herman (Hrsg.), Narratologies:
New Perspectives on Narrative Analysis,
Columbus 1999.