Aktuelles — IPR
Rat verabschiedet Richtlinie zu alternativer Streitbeilegung und Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Rat der Europäischen Union hat auf seiner Sitzung vom 22.4.2013 eine Richtlinie und eine Verordnung zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbrauchersachen verabschiedet. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten gewisse Mindeststandards für Mediationsverfahren einhalten. Des weiteren soll die Attraktivität von Mediationsverfahren durch Verschränkungen mit dem Zivilverfahrensrecht (Vollstreckbarkeit von Mediationsergebnissen) und materiellem Recht (Auswirkung der Mediation auf die Verjährung) gesteigert werden. Die Verordnung sieht die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform durch die Kommission vor. Diese Plattform soll ein Mediationsverfahren im Sinne der Richtlinie unterstützen. Der Rat hat zu Verabschiedung der beiden Gesetzgebungsakte eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Verordnung für die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden
Die Europäische Kommission hat am 24.4.2013 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Kom (2013) 228 (endg.)) vorgestellt. Am gleichen Tage hat die Kommission eine Pressemitteilung mit weiteren Hintergrundinformationen veröffentlicht. Begleitend hat die Komission ihre Folgenabschätzung zu der geplanten Verordnung veröffentlicht. Der Vorschlag folgt auf das Grünbuch über den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden (Kom (2010) 747 endg) aus dem Jahr 2010.
Der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird auf unserer Seite zum europäischen internationalen Verfahrensrecht beobachtet werden.
Abkommen zur Einführung des deutsch-französischen Wahlgüterstands tritt in Kraft
Am 1. Mai sind die wesentlichen materiellen Vorschriften des Ausführungsgesetzes zum deutsch-französischen Abkommen zur Einführung eines eherechtliches Wahlgüterstands in Kraft getreten. Damit enthält der Untertitel des BGB zum vertraglichen Güterrecht ein neues viertes Kapitel, bestehend aus § 1519 BGB, welcher die Wahl des deutsch-französischen Wahlgüterstands erlaubt.